Garantiebedingungen

3 JAHRE GARANTIE – 5 JAHRE BEI REGISTRIERUNG AUF ALLE HAGAN SKI* AB DER KOLLEKTION 19 / 20

Seit 95 Jahren stecken wir unsere ganze Begeisterung für die Berge in die Entwicklung unserer Produkte. Qualität ist für uns, wenn das verwendete Material die intensiven Praxistests besteht und somit unseren hohen Anforderungen entspricht. Damit ist eines unserer Hauptprinzipien erfüllt und nicht nur wir sind zufrieden, sondern alle Tourengeher und Tourengeherinnen können auf hochwertiges, langlebiges Equipment vertrauen.

Dieses gelebte Qualitätsversprechen wollen wir nun zusätzlich garantieren: Ab dem Winter 2019 gewähren wir auf alle Skier*, ab der Kollektion 19 / 20, eine Garantie von 3 Jahren – durch Registrierung ist eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre möglich.

(* ausgenommen ULTRA 65)

GARANTIEBEDINGUNGEN

Die 3- bis 5-Jahres-Garantie ist eine freiwillige Herstellergarantie. Zusätzliche Ansprüche aus nationalem Gewährleistungsrecht bleiben hierbei unberührt.

Die Garantie gilt:

  • auf HAGAN Ski ab der Kollektion 19/20, ausgenommen ULTRA 65
  • ab Kaufdatum
  • nur, wenn der Kaufbeleg vorhanden ist
  • für Privatpersonen (keine Verleihbetriebe)
  • für Erst-Käufer (keine Übertragung der Garantie bei Weiterverkauf)
  • für Käufe, die bei einem Fachhändler getätigt wurden

 

Eine Verlängerung der Garantie auf 5 Jahre ist nur mit Registrierung & Rechnungsbeleg gültig. (Registrierung online: www.hagan-ski.com/warranty)

Die Garantie gilt ausschließlich bei produktionsbedingten Materialschwächen ab Kaufdatum.

Beispiele – Garantiefälle:

  • Dekor löst sich (ohne Fremdeinwirkung)
  • Kante löst sich vom Belag oder der Seitenwange (ohne Fremdeinwirkung wie Steine usw.)
  • Skibelag wellt sich

 

Ausgeschlossen sind Schäden, die im Laufe der normalen Nutzung oder bei unsachgemäßer Verwendung entstehen.

  

Die Garantie gilt nicht bei:

  • kosmetischen Fällen oder sonstige Schäden, wo keinerlei funktionale Einschränkungen vorliegen, z.B. Kratzer und abgeplatzte Teile an der Dekorschicht, verblassende Grafiken, rostige Kanten, etc.
  • jeglicher Art von selbst oder durch Dritte durchgeführte Modifikationen, die vom Hersteller nicht ausdrücklich erlaubt wurden
  • unsachgemäßer Verwendung des Materials, wie zum Beispiel:
    • Du hast den falschen Untergrund gewählt, z.B. Steine, Felsen, Bäume, Baumstumpf, Straßen, Parkplatz, …. Alles außer Schnee ;-)
    • Schäden und Bruch durch Liftgeräte
    • extreme, nicht vorgesehene Stauchungen des Skis (z.B. Bodenwelle übersehen, etc.).
    • Schäden durch Lösungsmittel, Kleber oder ähnlichen Klebstoffen, die nicht für die Verwendung am Ski geeignet sind (z.B. falscher Montagekleber wie LOC-TITE®)
    • fehlendem (richtigem, s.o.) Montagekleber bei der Bindungsmontage
    • mehrmaliger Bindungsmontage (Garantie erlischt bei mehreren Bohrlöchern)
    • Dellen und Schäden durch falsche Montage der Bindung (falsche Schrauben, etc.)
    • Schäden, die durch Dritte herbeigeführt werden (z.B. ein Fahrzeug fährt am Parkplatz über den Ski)
    • Schäden durch Extrembelastungen (z.B. Cliffdrops, Rails im Fun Park, etc.)